Startberechtigung nach Vereinswechsel der Leichtathletik-Abteilung im DBS

 

 

1. Bei einem Vereinswechsel innerhalb der laufenden Saison erhalten Sportler/innen eine dreimonatige Sperre. Die Saison endet am 30. September eines jeden Jahres.

2. Bei einem Vereinswechsel innerhalb des Zeitraumes 01.10. bis 31.12. eines jeden Jahres entfällt die Sperrfrist. Das neue Startrecht gilt ab 01.01. des Folgejahres.

3. Die Sperrfrist entfällt beim Wechsel des 1. Wohnsitzes.

4. In Sonderfällen sind Ausnahmen (beispielsweise bei der Auflösung des Vereins) von dieser Regelung möglich. Diese bedürfen eines schriftlichen Antrages mit Begründung an die Abteilung und der schriftlichen Genehmigung durch die Abteilung.

5. Ein Vereinswechsel ist dem zuständigen Landesverband bzw. den beteiligten Landesverbänden und der LA-Abteilung (Abteilungsvorsitzender) schriftlich anzuzeigen.

6. Der Vereinswechsel muß über den Landesverband in den Startpaß eingetragen werden.

7. Die Überwachung der Sperrfristen obliegt der LA-Abteilung.

 

Anm.: Inkrafttreten

Die vorstehende Regelung wurde am 20.08.1999 von der Abteilungsversammlung beschlossen. Sie tritt ab sofort in Kraft.

 

 
 
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